Höhe der Beiträge und Regelungen
Der von den Mitgliedern zu entrichtende Vereinsbeitrag beträgt für
Außerdem ist bei einer aktiven Mitgliedschaft eine einmalig zu leistende Aufnahmegebühr bei Vereinsbeitritt zu entrichten.
⇒ Hinweis zum Eltern-Kind-Turnen!
Der die Übungen seines Kleinkindes unterstützende/mitturnende Elternteil muss aus versicherungstechnischen Gründen als passives Mitglied angemeldet werden.
Die Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig. Die Beitragszahlung beginnt im Eintrittsmonat.
Eine vollständige Beitragsordnung steht hier bereit.
Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist bis spätestens zum 15. eines Monats zum Monatsende schriftlich dem 1. Kassierer zu erklären. Eine Bestätigung der Kündigung wird nicht automatisch erstellt.