Höhe der Beiträge und Regelungen
Der von den aktiven Mitgliedern zu entrichtende Beitrag umfasst einen Grundbeitrag plus einen Abteilungsbeitrag. Passive Mitglieder zahlen lediglich den Grundbeitrag.
Außerdem ist bei einer aktiven Mitgliedschaft eine einmalig zu leistende Aufnahmegebühr bei Vereinsbeitritt zu entrichten.
Die Beiträge sind zum 1. eines Monats fällig. Die Beitragszahlung beginnt im Eintrittsmonat.
Auszug aus der Beitragsordnung:
Eine vollständige Beitragsordnung steht hier bereit.
⇒ Hinweis zum Eltern-Kind-Turnen!
Der die Übungen seines Kleinkindes unterstützende/mitturnende Elternteil muss aus versicherungstechnischen Gründen als passives Mitglied angemeldet werden und zahlt somit den Grundbeitrag von 3,50 €.
Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist bis spätestens zum 15. eines Monats zum Monatsende schriftlich dem 1. Kassierer zu erklären. Eine Bestätigung der Kündigung wird nicht automatisch erstellt.